Der Schwerbehindertenausweis

Wozu gibt es einen Ausweis für behinderte Menschen?

Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundesweit einheitlicher Nachweis über den Status als schwerbehinderter Mensch, gibt Auskunft über den Grad der Behinderung (GdB) und die Dauer der Gültigkeit.

Mit Hilfe dieses Ausweises könnt ihr euch gegenüber Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern und Behörden als schwerbehindert ausweisen. So könnt ihr die euch zustehenden Rechte nach dem Sozialgesetzbuch IX in Anspruch nehmen. Diese umfassen u. a.:

 

  • berufliche Förderung
  • bevorzugte Einstellung
  • Kündigungsschutz
  • Zusatzurlaub
Schwerbehindertenausweis liegt auf einem Tisch zusammen mit Kleingeld, Kopfhörern und anderen Ausweisen.

Außerdem habt ihr auch ein Recht auf Nachteilsausgleich und könnt es mit dem Ausweis besser einfordern. Beispielsweise sind die häufigsten Nachteilsausgleiche in der Schule:

  • Zeitverlängerung bei Prüfungen,
  • einen zweiten Satz Schulbücher – so wird der Schulranzen leichter,
  • Gewähren und Benutzung technischer Hilfs- und Arbeitsmittel wie einem Laptop bei schriftlichen Abiturprüfungen.

Viele kulturelle Einrichtungen wie Museen geben Rabatte auf ihre Eintrittspreise für Menschen mit Behinderung. Bei manchen Vereinen, z.B. Sportvereinen, zahlt ihr einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag. Sogar beim Kauf eines Neuwagens sind bei vielen Autoherstellern Rabatte drin.

Auch bei der Steuer lässt sich Geld sparen. So wird bei eurer Steuererklärung ein sogenannter Behinderten-Pauschbetrag angerechnet. Übersteigen die tatsächlichen Ausgaben diese Pauschale, können diese auch als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

Die rechtlichen Grundlagen für den Schwerbehindertenausweis findet ihr im § 69 SGB IX. Sie werden in der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) weiter ausgeführt.

 

Was ist der Grad der Behinderung?

Der Grad der Behinderung (GdB) dient als Maß für die Schwere der körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen und deren Auswirkungen in den verschiedenen Bereichen des Lebens. Dabei ist die Ursache der Funktionsbeeinträchtigung egal. Der GdB besagt nichts über die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz.

Der GdB reicht von 20 bis 100 und wird in Zehnerschritten angegeben. Bei mehreren Funktionsbeeinträchtigungen werden die zugehörigen GdB-Werte nicht einfach addiert, sondern ein gemeinsamer GdB aufgrund der Gesamtauswirkung festgestellt. Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis hat man ab einem GdB 50 oder höher.

 

Wie berechnet sich der GdB?

Nach dem Antrag bei der zuständigen Behörde – oft beim Landkreis oder der Stadt – leitet diese eure Unterlagen an den ärztlichen Dienst weiter. Dieser hat eure Beeinträchtigungen in der Gesamtheit zu betrachten. Es werden nicht einfach mehrere GdB-Werte aufaddiert. Zur Orientierung gibt es in der Versorgungsmedizin-Verordnung eine Tabelle mit Richtwerten zu verschiedenen Ausprägungen z.B. einer Dysmelie an Arm oder Hand.

Die meisten unserer Mitglieder mit einer Armfehlbildung und fehlenden Fingern kommen auf einen GdB 50 und besitzen einen Schwerbehindertenausweis.

 

Wo beantragen wir den Ausweis?

Jedes Bundesland hat seine eigene Behörde, die für soziale Themen zuständig ist. Ihr könnt den Schwerbehindertenantrag in den meisten Fällen online ausfüllen. Danach druckt ihr ihn aus, unterschreibt ihn und schickt ihn zusammen mit einem Passfoto und euren medizinischen Unterlagen und Befunden an die Behörde.

 

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags bei den Behörden?

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit dauert drei Monate, Berlin spricht von vier Monaten und Hamburg von sechs. Die Ämter sind zwar bemüht, schnellstmöglich über den jeweiligen Antrag zu entscheiden. Allerdings fordern sie Unterlagen von euren Ärzten an und das kann dauern.

Ihr könnt die Bearbeitungszeit erheblich verkürzen, indem ihr all eure Unterlagen über die Behinderung selbst sammelt und dem Antrag beifügt oder sicherstellt, dass eurem Hausarzt sämtliche Befunde vorliegen.

Auch hilft es, den Antrag gemeinsam mit eurem Hausarzt auszufüllen, ihn zumindest aber über die Antragstellung beim Versorgungsamt zu unterrichten und eine Kopie des Antrages an das Versorgungsamt zu überreichen.

Bittet euren Arzt, dass er in seiner Antwort an das Versorgungsamt nicht nur auf die Diagnose eingeht, sondern möglichst genau die Auswirkungen auf euren Alltag beschreibt; denn insbesondere davon hängt ab, wie hoch das Versorgungsamt den Grad der Behinderung (GdB) feststellt.

Wie legen wir Widerspruch ein?

Was tun, wenn der Bescheid da ist und nicht mindestens GdB 50 ausweist, wie es bei einer deutlichen Funktionsbeeinträchtigung einer Hand zu erwarten wäre? Das kann daran liegen, dass die eingereichten oder bei euren Ärzten angeforderten Unterlagen nicht vollständig oder nicht aussagekräftig sind.

In so einem Fall ist es sinnvoll, Widerspruch einzulegen. Die Frist dafür beträgt einen Monat. Zusammen mit dem schriftlichen Widerspruch solltet ihr Akteneinsicht beantragen. So könnt ihr prüfen, welche ärztlichen Unterlagen der Entscheidung zugrunde liegen – und gegebenenfalls fehlende Befundberichte oder ergänzende Atteste nachreichen. Wie so ein Wiederspruchsverfahren im Einzelnen abläuft, ist hier gut beschrieben.