Vereinssatzung

Mitgliedsbeitrag

Die Mitgliedschaft im Verein „ahoi e.V.“ muss schriftlich beantragt werden. Auf unserer Website gibt es dafür ein Formular. Die Finanzierung unseres Vereins erfolgt durch die regelmäßigen Beiträge unserer Mitglieder sowie über freiwillige Spenden von Förderern.

Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag. Die Höhe des Mindestbeitrags wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Jeder darf natürlich auch einen höheren Betrag wählen. Da wir ein gemeinnütziger Verein sind, kann der Beitrag steuerlich geltend gemacht werden. Aktuell ist der Jahresbeitrag mit 18 Euro festgesetzt. Es ist nur ein Beitrag pro betroffenem Mitglied bzw. pro Familie zu entrichten.

Kündigung

Laut unserer Satzung muss der Austritt aus dem Verein durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Kalenderjahres erfolgen. Es genügt eine E-Mail an anfrage@ahoi-ev.org, über das Kontaktformular oder ein Brief an die Anschrift des Vereins.

Satzung des Vereins

In der Satzung findet sich die schriftlich niedergelegte rechtliche Ordnung, die sich die „Arm- und Handoperations-Interessengemeinschaft e.V.“ gegeben hat. Zweck, Aufgaben und Ziele der Organisation sind hier festgeschrieben, Regelungen zur Mitgliedschaft, Kündigung und der Struktur des Vereins sind hier nachzulesen.

Die vorliegende Fassung wurde zuletzt geändert durch die ordentliche Mitgliederversammlung vom 18. Juni 2023 in Wilnsdorf.